Inhalt
- Buchhaltung Bilanzjahr: Sachkontensaldenliste zum Bilanzstichtag.
- Übermittlung der Buchhaltung des Bilanzjahres mittels Datenträger oder Ausdruck.
- Kopie sämtlicher Rechnungen von Anlagenzugängen/Investitionen. Bei Lkw-Kauf auch Kopie des Zulassungsscheins.
- Kopie des Ankaufs/Verkaufs von Wertpapieren.
- Kopie des Depotauszuges vom WP-Bestand zum Bilanzstichtag.
- Durchsicht des bestehenden Anlagenverzeichnisses hinsichtlich Abgänge von Wirtschaftsgütern. Bei Anlageverkäufen auch Kopie der Ausgangsrechnung.
- Originalinventuraufstellung zum Bilanzstichtag.
- Aufstellung von sonstigen Vorräten zum Bilanzstichtag.
- Aufstellung von unfertigen/halbfertigen Aufträgen zum Bilanzstichtag.
- Aufstellung (Kopie der Ausgangsrechnungen des Folgejahres) für erbrachte noch nicht verrechenbare Leistungen.
- Abgestimmte Debitorensaldenliste zum Bilanzstichtag.
- OP-Liste zum Bilanzstichtag und aktuelle OP-Liste zum Übergabezeitpunkt.
- Aufstellung der dubiosen Forderungen mit Grund/Höhe der Wertberechtigung.
- Aufstellung und Grund der uneinbringlichen Forderungen.
- Hinweise zu Fremdwährungsforderungen vornehmen (Kurse etc.).
- Kopie der Belege von sonstigen Forderungen zum Bilanzstichtag.
- Kopie des Kassabuchsaldos zum Bilanzstichtag (letzte Kassabuchseite).
- Kopie von sämtlichen aktiven und passiven Bankkontoauszügen zum Bilanzstichtag.
- Umsatzsteuervoranmeldungen und ZM-Meldungen des Bilanzjahres.
- Offene Urlaube und Zeitguthaben sämtlicher Dienstnehmer zum Bilanzstichtag.
- Unterlagen und Schriftverkehr für zu bildende Rückstellungen zum Bilanzstichtag (z. B. Schadenersatz, Prozess, Garantie, Drohverlustrückstellungen, usw.)
- Versicherungsmathematisches Pensionsgutachten zum Bilanzstichtag.
- Abgestimmte Kreditorensaldenliste zum Bilanzstichtag.
- Hinweise für noch vorzunehmende Korrekturen bei den Kreditoren.
- Hinweise auf Fremdwährungsverbindlichkeiten vornehmen.
- Kopie von Eingangsrechnungen mit Lieferungen bis zum Bilanzstichtag, jedoch ER-Datum erst im Folgejahr.
- Kopie der Kredit/Darlehensverträge die im Bilanzjahr neu aufgenommen wurden.
- Kopie der im Bilanzjahr neu abgeschlossenen betrieblichen/privaten Verträge (z. B. Mietverträge, Leasingverträge, Lieferverträge, Serviceverträge, Sponsoring usw.)
- Kopie der Versicherungspolizzen, die im Bilanzjahr neu abgeschlossen wurden.
- Kopie der Belege von sonstigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag.
- Fahrtenbücher von Pkw im Betriebsvermögen oder geleasten Pkw.
- Aufstellung Eigenverbrauchsaufzeichnungen (z. B. Warenbezüge, Sachbezüge, umsatzsteuerpflichtige Werbeaufwendungen etc.)
- Aufstellung und Hinweise über die Beurteilung von Privatanteilen.
- Aufstellung aktivierte Eigenleistungen (Personalstunden und Materialeinsatz).
- Kopie der Eingangsrechnungen über ausbezahlte Provisionen.
- Kopie von Auslandszahlungen, für die Mitteilungspflicht besteht.
- Aufstellung der Reisekosten des Einzelunternehmens bzw. Gesellschafters sofern nicht bereits verbucht.
- Kopien von Aufwendungen, für die Versicherungsentschädigungen gewährt wurden.
- Aufstellung über sonstige Einkünfte (z. B. Einkünfte aus Kapitalvermögen) im Bilanzjahr.
- Gegebenenfalls einen Hinweis für Meldeverpflichtung bei Schenkung unter Lebenden.
- Aufstellung von Sonderausgaben im Bilanzjahr.
- Kopie der Inskriptionsbestätigung von Kindern bei Beginn des Studiums im Bilanzjahr.
- Aufstellung Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten, Behinderung, Verlassenschaften, Unterhalt usw. )
Stand: 1. Jänner 2024
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